| Analysen-Information Nr. 10 Elementbestimmungen durch
Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) Die wellenlängendispersive
Röntgenfluoreszenzanalyse (WD-RFA oder WDX) ist ein Verfahren zur Bestimmung fast aller Elemente in
flüssigen und festen Proben nahezu beliebiger Zusammensetzung. Gegenüber anderen
spektroskopischen Analysenmethoden weist die RFA folgende gravierende Vorteile auf: 
  Wo bei anderen Methoden vor der Analyse ein
  Aufschluß erforderlich ist, können mit der RFA bei vielen Proben Bestimmungen aus der
  Originalsubstanz durchgeführt werden. Erste Aussagen sind dadurch häufig innerhalb
  weniger Minuten möglich. 
  Natürlich schlägt sich dieser Minderaufwand auch
  im Preis nieder. 
  Matrixeffekte und andere störende Einflüsse werden
  durch Zusatz "Interner Standards" eliminiert. Soweit vorhanden, werden
  Bestimmungen nach DIN- oder ISO-Normen durchgeführt. 
  Neben exakten quantitativen Bestimmungen können mit
  der RFA auch qualitative Übersichtsanalysen durchgeführt (Angaben: nicht nachweisbar -
  wenig - deutlich nachweisbar - viel - sehr viel) und halbquantitative Aussagen getroffen
  werden. Nachfolgend sind eine Reihe typischer
Anwendungsbeispiele für die RFA aufgeführt: 1.     Mineralöle, Schmierstoffe 
  Bestimmung von Additiven in Schmierstoffen (z. B.
  Ca, Ba, Zn, P, S, Cl, Mo) Bestimmung von Schwefel, Vanadium, Nickel und Chlor
  in Heizölen Identifizierung des Verdickers (Metallseife) in
  Schmierfetten (ggf. in Kombination mit der IR-Spektrometrie) Bestimmung des Chlor-, Brom- und Jodgehaltes in
  Altölen Bestimmung von Blei, Schwefel und Phosphor in
  Vergaserkraftstoffen Bestimmung von Schwefel in Dieselkraftstoffen Bestimmung von Abriebelementen in Motorenölen 2.     Kunststoffe, Elastomere 
  Qualitative und quantitative Bestimmung von
  Füllstoffen, Pigmenten, Flammschutzmitteln, Stabilisatoren etc. (z. B. Ca, Ba, Si, Ti,
  Al, Zn, Sb, Cl, Br, Pb) Qualitativer,
  halbquantitativer oder quantitativer Nachweis von Cadmium (Farbpigment oder
  PVC-Stabilisator) Bestimmung von
  Schwermetallen (Cd, Pb, Hg + Gesamt-Cr) nach der Verpackungsverordnung 94/62/EG Bestimmung von Schwermetallen (Cd, Pb, Hg
  + Gesamt-Cr) sowie Brom nach der EU-Altautoverordnung und RoHS 3.     Schlacken,
Rückstände, Mineralien 
  Quantitative Bestimmung der Zusammensetzung von
  Schlacken (z. B. Ca, Si, Al, Fe, Mn, etc.) Qualitative und quantitative Elementbestimmungen in
  unbekannten Rückständen und Mineralien zur Identifizierung der Hauptkomponenten 4.     Umweltanalytik 
  Bestimmung von Schadstoffen in Abfallprodukten (z.
  B. Chlor, Brom oder Jod in Altölen, Cadmium und Blei in Kunststoffen, Schwermetalle in
  Eluaten) Bestimmung von Stäuben und Schwermetallen in
  Emissionen (z. B. Untersuchung von Abluftfiltern)   Weitere Informationen erhalten Sie unter: Helmut W. E. LüdemannLabor für instrumentelle Analytik
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