Analysen-Information Nr. 10
Elementbestimmungen durch
Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA)
Die wellenlängendispersive
Röntgenfluoreszenzanalyse (WD-RFA oder WDX) ist ein Verfahren zur Bestimmung fast aller Elemente in
flüssigen und festen Proben nahezu beliebiger Zusammensetzung. Gegenüber anderen
spektroskopischen Analysenmethoden weist die RFA folgende gravierende Vorteile auf:
Wo bei anderen Methoden vor der Analyse ein
Aufschluß erforderlich ist, können mit der RFA bei vielen Proben Bestimmungen aus der
Originalsubstanz durchgeführt werden. Erste Aussagen sind dadurch häufig innerhalb
weniger Minuten möglich.
Natürlich schlägt sich dieser Minderaufwand auch
im Preis nieder.
Matrixeffekte und andere störende Einflüsse werden
durch Zusatz "Interner Standards" eliminiert. Soweit vorhanden, werden
Bestimmungen nach DIN- oder ISO-Normen durchgeführt.
Neben exakten quantitativen Bestimmungen können mit
der RFA auch qualitative Übersichtsanalysen durchgeführt (Angaben: nicht nachweisbar -
wenig - deutlich nachweisbar - viel - sehr viel) und halbquantitative Aussagen getroffen
werden.
Nachfolgend sind eine Reihe typischer
Anwendungsbeispiele für die RFA aufgeführt:
1. Mineralöle, Schmierstoffe
Bestimmung von Additiven in Schmierstoffen (z. B.
Ca, Ba, Zn, P, S, Cl, Mo)
Bestimmung von Schwefel, Vanadium, Nickel und Chlor
in Heizölen
Identifizierung des Verdickers (Metallseife) in
Schmierfetten (ggf. in Kombination mit der IR-Spektrometrie)
Bestimmung des Chlor-, Brom- und Jodgehaltes in
Altölen
Bestimmung von Blei, Schwefel und Phosphor in
Vergaserkraftstoffen
Bestimmung von Schwefel in Dieselkraftstoffen
Bestimmung von Abriebelementen in Motorenölen
2. Kunststoffe, Elastomere
Qualitative und quantitative Bestimmung von
Füllstoffen, Pigmenten, Flammschutzmitteln, Stabilisatoren etc. (z. B. Ca, Ba, Si, Ti,
Al, Zn, Sb, Cl, Br, Pb)
Qualitativer,
halbquantitativer oder quantitativer Nachweis von Cadmium (Farbpigment oder
PVC-Stabilisator)
Bestimmung von
Schwermetallen (Cd, Pb, Hg + Gesamt-Cr) nach der Verpackungsverordnung 94/62/EG
Bestimmung von Schwermetallen (Cd, Pb, Hg
+ Gesamt-Cr) sowie Brom nach der EU-Altautoverordnung und RoHS
3. Schlacken,
Rückstände, Mineralien
Quantitative Bestimmung der Zusammensetzung von
Schlacken (z. B. Ca, Si, Al, Fe, Mn, etc.)
Qualitative und quantitative Elementbestimmungen in
unbekannten Rückständen und Mineralien zur Identifizierung der Hauptkomponenten
4. Umweltanalytik
Bestimmung von Schadstoffen in Abfallprodukten (z.
B. Chlor, Brom oder Jod in Altölen, Cadmium und Blei in Kunststoffen, Schwermetalle in
Eluaten)
Bestimmung von Stäuben und Schwermetallen in
Emissionen (z. B. Untersuchung von Abluftfiltern)
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Helmut W. E. Lüdemann
Labor für instrumentelle Analytik
Heinrich-Hertz-Str. 16
D-23909 Ratzeburg
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