Analysen-Information Nr. 15
Schwermetallbestimmung in
Kunststoffen und Recyclaten nach der Verpackungsverordnung
(siehe auch Schwermetallbestimmungen
nach der EU-Altautoverordnung 2000/53/EG)
Am 27. August 1988 hat die Bundesregierung die Verpackungsverordnung als Umsetzung der
EU-Richtlinie 94/62/EG verabschiedet, in der für das Herstellen und Inverkehrbringen von
Verpackungen Grenzwerte
für Schwermetalle festgesetzt wurden. Der kumulative Grenzwert für die Metalle
Cadmium, Blei, Quecksilber und Chrom-(VI)
betrug bis zum 30.06.2001 250 mg/kg; am 01.07.2001 wurde der Grenzwert auf 100 mg/kg
gesenkt. Diese Schwermetalle können z. B. als lichtechte Pigmente oder Stabilisatoren in
das Polymer gelangt sein und wurden früher in z. T. erheblichen Konzentrationen
eingesetzt.
1. Analytische
Probleme
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz schreibt
die Wiederverwendung von Verpackungsmaterialien vor. Kunststoffverpackungen (z. B.
Getränkekisten und -flaschen, Joghurtbecher oder Reinigungsmittelbehälter und Folien)
werden hierzu möglichst sortenrein getrennt und zu Mahlgut verarbeitet. Alter und
Herkunft und somit auch die Zusammensetzung der in den Kunststoffrecyclaten enthaltenen
Additive können sehr unterschiedlich sein und zu einem sehr inhomogen aufgebauten Mahlgut
führen. Optisch ist dies an "bunten" Chargen häufig gut zu erkennen. Bei den
meisten modernen Analysenverfahren (z. B. den bei Schwermetallbestimmungen häufig
eingesetzten Verfahren AAS und ICP) können nur Substanzmengen von wenigen hundert
Milligramm eingesetzt werden. Bei inhomogener Probenmatrix kann dies zu erheblich
verfälschten Prüfergebnissen führen. Außerdem muß die Probe bei diesen
Analysenverfahren in säurelösliche Form überführt, d. h., "aufgeschlossen"
werden, was besonders bei Polyolefinen (PE, PP) Probleme bereiten kann. Ferner führt die
aufwendige Analysentechnik zu hohen Prüfkosten, was im Widerspruch zum niedrigen
Materialwert der Recyclingware steht (s. auch Probleme bei der Chrom-VI-Bestimmung
nach der Verpackungsverordnung).
2. Problemlösung
Eine exakte quantitative
Schwermetallanalytik ist in vielen Fällen nicht erforderlich. Eine eindeutige Aussage,
ob der Schwermetallgehalt der Recyclingware deutlich über oder unter dem
Grenzwert liegt, ist in den meisten Fällen ausreichend.
Mit der wellenlängendispersiven
Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) können wir halbquantitative Bestimmungen der
entsprechenden Elemente für Sie durchführen. Die hierzu eingesetzte Substanzmenge
beträgt etwa 10 g und kann vom Kunststoff im Anlieferungszustand (d. h. ohne Aufschluß)
durchgeführt werden. Da das Probengefäß während der Messung in Rotation versetzt
werden kann, lassen sich auch Inhomogenitäten der Probe weitgehend eliminieren. Bei den
halbquantitativen Elementbestimmungen wird ein Konzentrationsbereich angegeben. Typische
Analysenwerte könnten wie folgt aussehen:
Cadmium |
nicht nachweisbar |
Blei |
10 - 30 mg/kg |
Quecksilber |
nicht nachweisbar |
Chrom (gesamt) |
200 - 600 mg/kg |
Die Kosten für diese Prüfung betragen 14,00 EUR je Element (also
56,00 EUR je Probe) und lassen in den meisten Fällen eine eindeutige Aussage
darüber zu, ob der Kunststoff schwermetallfrei bzw. -arm ist oder den Grenzwert der
Verpackungsverordnung deutlich überschreitet. Nur in Grenzfällen müßten dann exakte
und kostenintensivere quantitative Elementbestimmungen durchgeführt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Helmut W. E. Lüdemann
Labor für instrumentelle Analytik
Heinrich-Hertz-Str. 16
D-23909 Ratzeburg
Tel.: +49 (0)4541-8038-0
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