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Analysen-Information Nr. 8

Umweltanalytik /  Schadstoffanalytik

Immer häufiger werden Unternehmen mit dem Problemkreis Umwelt- und Schadstoffbelastung konfrontiert. Für die Lösung hiermit zusammenhängender analytischer Probleme steht Ihnen unser modern ausgerüstetes "Labor für instrumentelle Analytik" zur Verfügung. Um Ihnen einen Einblick in die bei uns durchführbaren Untersuchungen zu geben, finden Sie nachfolgend einige Beispiele:

  1. Beim Befüllen eines Heizöltanks war Heizöl in das Erdreich gelaufen. Es wurden Bodenproben in unterschiedlichen Tiefen gezogen und auf den Gehalt an Kohlenwasserstoffen geprüft. Hierdurch konnte festgestellt werden, in welchem Bereich der Boden abgetragen werden mußte. Eine Grundwasserkontamination konnte so verhindert werden.

  2. Gebrauchte Mineralöle und andere organische Produkte, die der Entsorgung oder Wiederverwertung zugeführt werden sollen, dürfen nur geringe Mengen an Halogenverbindungen enthalten. Bevor über die Weiterbehandlung entschieden werden kann, müssen u. a. folgende Werte bekannt sein:

    Der Halogengehalt (insbesondere Cl + Br); für die (Weiter-)Verwendung müssen je nach Anwendungsbereich unterschiedliche Halogen-Maximalwerte unterschritten werden. Im Falle einer Entsorgung können die Kosten (z. B. für die Verbrennung) deutlich niedriger ausfallen, wenn auch hier bestimmte Grenzwerte unterschritten werden.

    Der PCB-Gehalt (PCB-haltige Öle verbrennen teilweise zu dioxinähnlichen, hochtoxischen Polydichlordibenzofuranen). Durch GC-Analyse nach DIN 51 527 kann der Gehalt an PCBs empfindlich und genau ermittelt werden.Auch Transformatoren und Kondensatoren älterer Bauart (z. B. in Leuchtstofflampen) können mit PCB-Ölen gefüllt sein. Undichte Kondensatoren, aus denen die Füllung auf den darunterliegenden Schreibtisch tropft, stellen eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung dar.

  3. Werkstoffe und Gebrauchsartikel, die nach Skandinavien exportiert werden, dürfen maximal 75 mg/kg Cadmium enthalten. Viele Automobilhersteller haben ihre Produkte seit langem auf diese Norm oder noch strengere Grenzwerte umgestellt und verlangen von Zulieferfirmen entsprechend cadmiumarme oder -freie Produkte.

  4. Die Verpackungsverordnung 94/62/EG schreibt vor, daß Kunststoffverpackungen (z. B. Getränkekisten) kumulativ maximal 100 mg/kg der 4 Schwermetalle Cadmium, Blei, Quecksilber und Chrom-VI enthalten dürfen. Verpackungen, die diese Grenzwerte überschreiten, müssen als schwermetallhaltig gekennzeichnet werden. Durch halbquantitative Elementbestimmungen können wir schnell und preiswert schwermetallbelastete Kunststoffe von unbelasteten unterscheiden.

  5. Polymerwerkstoffe enthalten herstellungsbedingt häufig kleine Mengen flüchtiger Bestandteile, die meistens unerwünscht sind. So können Polyurethane freie Isocyanate sowie Lacke und Beschichtungen einen Restlösemittelgehalt aufweisen. Aus Polymerwerkstoffen können leichtflüchtige Komponenten ausgasen, die unangenehme Gerüche bewirken, gesundheitsschädlich sind oder - im Kraftfahrzeugbau - zum Beschlagen von Fahrzeuginnenscheiben ("Fogging") führen. Die Analyse dieser Komponenten führen wir nach unterschiedlichen Normen mittels Headspace-GC-Analyse oder photometrisch (z. B. Formaldehydbestimmung nach VW-AUDI-PV 3925) durch.

 

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Helmut W. E. Lüdemann
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